Taxordnung
Was im Pensionspreis alles inbegriffen ist und weitere Details im Zusammenhang mit dem Pensionspreis entnehmen Sie bitte aus den nachfolgenden Informationen.
1. Grundsatz
Die Taxordnung gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Senioren- und
Pflegeheims Sankt Nikolaus. Die Grundlage für die Taxordnung bildet das Reglement. Die Heimleitung errechnet jährlich den kostendeckenden Pensionspreis und legt den Einheitstarif fest.
Die Pensionspreise sind vom Stiftungsrat und dem Gemeinderat von St. Niklaus zu genehmigen.
2. Tarifgestaltung
Die Pensionspreise pro Tag für die Heimbewohner des Senioren- und Pflegeheims Sankt Nikolaus sind die folgenden:
4. Pflegetaxen
Für pflegebedürftige Bewohner ist das Heim berechtigt, den Krankenkassen eine Tagespauschale gemäss Vertrag mit Santé Suisse (Schweizerische Krankenkassenversicherer) und andere in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Pflegeleistungen werden gemäss BESA-Einstufungssystem vom Pflegedienst bestimmt und vom Hausarzt bestätigt. Die Einstufung erfolgt bei Eintritt und anschliessend periodisch. Der Selbstbehalt von 10 % wird dem Heimbewohner von seiner Krankenkasse weiter verrechnet.
5. Zuschlag für Pflegeleistungen bei Ferien
Ist ein Heimbewohner pro Jahr in Folge Ferien mehr als 6 Wochen abwesend, wird die aktuelle Pflegetaxe gemäss BESA-Stufe ab der 6. Woche zusätzlich dem Bewohner in Rechnung gestellt.
6. Hilflosenentschädigung
Bezieht der Bewohner eine Hilflosenentschädigung, wird das Heim diese in Rechnung stellen. Die Heimbewohner oder ihre Vertreter sind verpflichtet, der Heimleitung die nötigen Angaben und Unterlagen auszuhändigen. Eine bereits vorhandene Hilflosenentschädigung wird rückwirkend ab Heimeintritt in Rechnung gestellt.
7. Rückerstattung bei Abwesenheit
Ab dem 5. Tag bis max. 30 Ferientage pro Jahr eine Reduktion von CHF 20.00 pro Tag. Einzelne Mahlzeiten werden nicht vergütet. Bei Spitalaufenthalten wird der Abzug von Fr. 20.00 vom ersten Tag an gewährt. Überschreitet der Spitalaufenthalt 60 Tage, kann die Heimleitung eine Neuregelung vornehmen.
8. Ein- und Austritt
Die Ein- und Austrittstage werden voll verrechnet
9. Anpassung der Taxen
Sie werden jeweils einen Monat vor Inkraftsetzung angezeigt. Tariferhöhungen werden jeweils im Dezember des Vorjahres bekanntgegeben.
10. Zusätzliche Auslagen (Extra-Leistungen)
Persönliches Pflegematerial: Verrechnung zum Selbstkostenpreis
Autotransport: Fr. 1.00 / Km
Schlussreinigung des Zimmers: Fr. 300.00
Instandstellungsarbeiten nach ZimmerAuflösung infolge a.o. Beanspruchung: nach Aufwand
11. Spezielle Bestimmungen
Beim Vorliegen von ausserordentlichen Gründen kann der Stiftungsrat im Einzelfall Bestimmungen dieser Taxordnung modifizieren. Die vorliegende Taxordnung wurde vom Stiftungsrat auf den 01.01.2019 geändert und ersetzt jene vom 27.04.2016. Die Pensionspreise wurden vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur in Sitten am 03.12.2018 genehmigt. Die Taxordnung in dieser Form ist gültig ab dem 01.01.2019.
Gültig ab: 01.01.2019
Der Präsident des Stiftungsrates
Chanton Marzell
St. Niklaus, den 01.01.2019